Auf dieser Seite haben wir für Dich unsere Angebote zum Thema »Agile Transformation« zusammengefasst, mit denen Du agile Umgebungen erfolgreich gestaltest: Blogbeiträge, Trainings, Impulse, Produkte und vieles mehr.
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Zunehmende Komplexität und steigender Wettbewerbsdruck brachten mcs dazu, sich selber als Organisation und das eigene Angebot umzudenken sowie sich für die Zukunft anders aufzustellen. In diesem Prozess der Transformation begleiten wir mcs. Iterativ und punktuell – eben da, wo es ganz im agilen Denken sinnvoll und hilfreich ist.
Stefani Fülöpp
Customer Relationship Manager
+49 221 98 83 03 82
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Wilhelmstraße 56-58
50733 Köln
Telefon: +49 (0)221 84 68 10 99
mailto:info@hr-pioneers.com
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HR Pioneers GmbH
Wilhelmstraße 56-58
50733 Köln Deutschland
info@hr-pioneers.com
Die HR Pioneers GmbH (im Folgenden HR Pioneers genannt), bietet im Bereich des Personal- und des Führungskräftemanagement Trainings, Konferenzen, Seminare, Vorträge, Events, Beratungen und die Pioneer Card an. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss von Verträgen mit der HR Pioneers.
Die HR Pioneers bietet ihre Leistungen ausschließlich Unternehmern, Freiberuflern, Behörden, Forschungseinrichtungen oder anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB oder eingetragene Vereine an.
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht zum Vertragsinhalt. Spätestens mit Bestätigung der eingegangenen Buchung der Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen, es sei denn die HR Pioneers hat ausdrücklich schriftlich der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zugestimmt.
HR Pioneers erbringt die Leistungen im Übrigen nach Art und Umfang gemäß den Veranstaltungsbeschreibungen im jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm. HR Pioneers behält sich in Ausnahmefällen den Wechsel von Dozenten und/oder Änderungen im Programmablauf vor. Die angebotenen Leistungen bzw. Veranstaltungen von HR Pioneers können unter Wahrung des Gesamtcharakters bei Bedarf geändert werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Vertragsschluss
Die Bestellanfrage bzw. das Ausfüllen des Bestellformulars durch den Kunden ist noch kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dies gilt auch für die Zugangsbestätigung des Angebotes durch die HR Pioneers. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden zustande.
HR Pioneers ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere externe Beratungs-und Dienstleistungsunternehmen sowie Berater, die im Bereich der agilen Personal-und Organisationsentwicklung tätig sind, werden grundsätzlich von den so genannten offenen Trainings ausgeschlossen.
3. Firmentrainings und individuelle Seminare sowie Beratungen und Vorträge
Die Firmentrainings und die individuellen Seminare werden vom Kunden organisiert wobei die zeitlichen und örtlichen Maßgaben in Abstimmung mit HR Pioneers festgelegt werden. Die Leistungserbringung erfolgt beim Kunden. Die Absprachen und Vereinbarungen hinsichtlich der Inhalte und der Konzeption der Veranstaltungen werden mit HR Pioneers individuell vereinbart. Hinsichtlich der Reiseaufwendungen des Beraters/Dozenten wird auf Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.
Bei Krankheit des zuständigen Dozenten kann HR Pioneers die jeweiligen Trainings- oder Seminarstunden verschieben sofern nicht rechtzeitig eine Vertretung gefunden werden kann. Im Übrigen wird auf Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.
4. Durchführung der offenen Trainings, Events und jährlichen Konferenzen
Die offenen Trainings, Events und die jährlichen Konferenzen werden von HR Pioneers organisiert und in hierfür von HR Pioneers vorgesehen Schulungsräumen veranstaltet. Bei den offenen Trainings erhält der Kunde die erforderlichen Schulungsmateralien nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch, Pausengetränke sowie eine Mittagsverpflegung. Zudem erhält der Kunde je nach gebuchten Lehrgang eine Teilnahmebestätigung und bei einem Zertifikatslehrgang ein entsprechendes Zertifikat für die teilgenommene Unterrichtseinheit.
Alle sonstigen Kosten wie beispielsweise Fahrt- oder Übernachtungskosten des Kunden sind in den Gebühren nicht enthalten. Näheres hierzu regelt Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die jährlich stattfindende Agile HR Conference der HR Pioneers ist zweitägig. Der Ticketpreis für die Konferenz ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Angebot.
5. Weitere Produkte
Weitere Produkte wie z.B. die Pioneer Cards wurden von der HR Pioneers entwickelt. Insofern gelten die urheberrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde erhält keinerlei Marken, Patent- Urheber oder sonstigen Schutzrechte.
Sie werden durch Zusendung des ausgefüllten Bestellformulars an HR Pioneers bestellt. Der Preis ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Angebot. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag ist direkt nach Zusendung der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegeben Konto der HR Pioneers zu zahlen. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, mit Paypal zu zahlen.
Im Falle von Lieferverzögerungen oder bei fehlender Verfügbarkeit von Warenbeständen wird der Kunde von HR Pioneers kontaktiert.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist HR Pioneers berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Lieferung der Ware beim Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von HR Pioneers beruht, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
6. Preise und Zahlung
Es gilt der in den Unterlagen bzw. auf den Seiten der HR Pioneers jeweils ausgewiesene Preis. Für Firmentrainings und individuelle Seminare gilt der ausgehandelte Preis. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug direkt nach Rechnungseingang, spätestens bei Seminarbeginn bzw. Veranstaltungsbeginn zu zahlen. HR Pioneers behält sich vor, Kunden die ihrer Zahlungsverpflichtung bis zum Veranstaltungsbeginn nicht nachgekommen sind, von der jeweiligen Veranstaltung auszuschließen.
Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Im Falle des Verzugs ist HR Pioneers berechtigt alle nicht verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden fällig zu stellen.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Bei den Produkten wie den Pioneer Cards nach Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch eine Zahlung mit Paypal möglich. Der Abzug von Skonto erfolgt auf den gesamten Rechnungsbetrag und ist nur bei gesonderter, schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungen aus dem Ausland hat der Kunde alle dadurch zusätzlich entstandenen Kosten wie Bankgebühren zu tragen.
Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Kunden sind nicht in den Veranstaltungsgebühren enthalten und sind direkt mit dem Hotel abzurechnen. Die zugesagten Leistungen von Ziffer 4 sind davon ausgenommen.
Zuzüglich der vereinbarten Gebühren und Preise werden bei Veranstaltungen der Ziffer 3 dieser AGB auch die Reiseaufwendungen des Beraters bzw. Dozenten wie folgt berechnet, sofern diese nicht einzelvertraglich anders geregelt werden:
Bei An-und Abreise mit der Bahn (inklusive Taxifahrt -zum und vom- Bahnhof) wird eine Entfernungspauschale in Rechnung gestellt. Bei An- und Abreise mit dem Mietwagen werden die anfallenden Reisekosten gemäß Aufwand in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Anreise mit dem Flugzeug wobei hier zudem auch eine Reisekostenpauschale von 100,00 Euro pro Veranstaltung geltend gemacht wird. Bei Übernachtungen wird eine Pauschale pro Veranstaltung von 130,00 Euro zuzüglich zu den Übernachtungsgebühren in Rechnung gestellt.
Sofern durch die Absage des Kunden bzw. durch ihn veranlasste Terminverschiebungen Reisekosten in zumutbarer Weise nicht mehr abwendbar sind, hat der Kunde diese in voller Höhe zu tragen.
7. Absage und/oder Änderungen von Veranstaltungen
Der Beginn der jeweiligen Veranstaltung ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. HR Pioneers behält sich vor, Veranstaltungen zeitlich und oder räumlich zu verlegen oder abzusagen, wenn dies aufgrund der fehlenden Mindestteilnehmerzahl oder einem anderen wichtigen sachlichen Grund, Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder wegen sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen gerechtfertigt ist. Im Falle der Absage werden bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatz wegen des Ausfalls insbesondere entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen es sei denn es liegt grobes Verschulden der HR Pioneers vor. Sofern die Verlegung für den Kunden nicht zumutbar ist, ist dieser berechtigt die Buchung unverzüglich zu stornieren. Weitergehende Ansprüche aufgrund einer Verlegung bestehen nicht.
8. Kündigung/Buchungsänderungen
Der Kunde ist berechtigt, bis 1 Woche vor der Veranstaltung kostenlos einen Ersatzteilnehmer schriftlich oder per Email zu bestimmen.
Der Kunde ist zudem berechtigt, kostenfrei bis zu 8 Wochen vor Beginn auf eine andere, verfügbare, der ursprünglichen Veranstaltung gleichwertige Veranstaltung die innerhalb des gleichen oder nächsten Kalenderjahres stattfindet schriftlich oder per Email umzubuchen. Geschieht diese Umbuchung bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, so werden 20 % des Veranstaltungspreises als Bearbeitungsgebühr fällig. Eine Veranstaltung ist gleichwertig wenn sich der Veranstaltungspreis nicht mehr als 20 % nicht unter oder über dem Veranstaltungspreis der ursprünglichen Veranstaltung liegt. Eine gegebenenfalls fällige Rückerstattung des Differenzbetrages erfolgt durch HR Pioneers innerhalb von vier Wochen. Der Kunde ist verpflichtet, einen gegebenenfalls anfallenden Differenzbetrag innerhalb von zwei Wochen nach der Erklärung der Umbuchung zu leisten, andernfalls verwirkt er das Recht auf Umbuchung.
Der Kunde ist zudem berechtigt, bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei schriftlich oder per Email zu stornieren. Erfolgt die Stornierung bis zu 6 Wochen vorher, fällt eine 20 % Bearbeitungsgebühr an. Der Kunde kann den Nachweis führen, HR Pioneers sei kein, beziehungsweise ein wesentlich geringerer Schaden als die erhobene Bearbeitungsgebühr entstanden.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Bei Veranstaltungen kann in unbilligen Härtefällen, die der Kunde nachzuweisen hat, von der Erhebung einer Bearbeitungsgebühr abgesehen werden.
9. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HR Pioneers nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von HR Pioneers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von HR Pioneers auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von HR Pioneers.
Jeder Kunde trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Die von HR Pioneers angebotenen Dienstleistungen sind keine Dienstleistungen im medizinischen oder naturheilkundlichen Sinn sondern dienen ausschließlich der Persönlichkeitsentwicklung. Die Inanspruchnahme eines Trainings/Seminars ersetzt keinen Besuch beim Arzt, Heilpraktiker oder Psychologen.
10. Nutzungsrechte
Die Veranstaltungsmaterialien sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung des Kunden bestimmt. Die Nutzungsrechte verbleiben bei der HR Pioneers. Die Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt. Die Nutzungsdauer interaktiver und multimedialer Lernprogramme und Medien ist auf den Zeitraum der Veranstaltung beschränkt. Die Weitergabe an Dritte und die Vervielfältigung ist nicht zulässig.
Der Kunde erhält keinerlei Marken, Patent- Urheber oder sonstige Schutzrechte.
11. Einwilligung zur Nutzung von Fotoaufnahmen der Teilnehmer
Soweit im Rahmen einer Veranstaltung Fotoaufnahmen im Auftrag von HR Pioneers erstellt werden erklärt der betroffene Kunde sein Einverständnis mit der unentgeltlichen Verwendung der fotografischen Aufnahmen seiner Person für Werbemaßnahmen von HR Pioneers für dessen Produkte insbesondere im Internet und den sozialen Netzwerken. Der Kunde willigt zudem ein, dass Fotoaufnahmen von ihm gespeichert und bearbeitet werden dürfen. Der Kunde kann seiner Einwilligung jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber HR Pioneers widersprechen.
12. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die sich aus diesem Vertrag ergeben Köln.