Als gemeinnützig anerkannte Organisationen brauchen nur 30 % des Preises für unsere offenen Seminare, offenen Weiterbildungsprogramme und offenen Events zu zahlen. Die restlichen 70 % verbuchen wir als Leistungsspende. Dabei vergeben wir pro Veranstaltung bis zu 20% der verfügbaren Plätze zu diesen Konditionen.
Das Spendenmodell gilt auch für Inhouse-Leistungen, die nach Tagessatz abgerechnet werden, wobei wir die Anzahl der Tage, die wir dafür zur Verfügung stellen, auf rund 10% unserer als Unternehmen leistbaren Tage pro Jahr limitieren. D.h., wenn Du die Leistungsspende in Anspruch nehmen möchtest, prüfen wir, ob wir noch Kapazitäten dafür haben und nehmen Dein Projekt gegebenenfalls auf.
Voraussetzung für die Gewährung der Leistungsspende ist die Ausstellung einer Spendenquittung.
Wir behalten uns vor, in Einzelfällen, gemäß unseres gesunden Menschenverstands, die Leistungsspende nicht zu tätigen, wenn zwar die amtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorliegt, die Ausrichtung der Organisation aber sehr stark unserer Haltung widerspricht.
Unsere Produkte sind von der Leistungsspendenregelung ausgenommen.